pro familia: Beleidigt, bedroht und diffamiert: Ärzt*innen, die Schwanger-schaftsabbrüche durchführen, müssen geschützt werden

In Dortmund hat die Ärztin Gabie Raven eine Tagesklinik zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen eröffnet. Sie trägt dazu bei, dass die Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch in NRW verbessert wird. Seitdem hetzen Gegner*innen reproduktiver Selbstbestimmung gegen die Ärztin und ihre Praxis, senden diffamierende Schreiben an die Vermieter derPraxisräume und demonstrieren vor der Klinik, so auch heute. Mit dieser Kampagne soll die Ärztin eingeschüchtert und zur Aufgabe ihrer Klinik bewegt werden.

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AKF: Mein Körper, meine Entscheidung. Frauenrechte sind Menschenrechte, in Dortmund, wie überall

29.11.2022
Pressemitteilung
Am 2. November 2022 wurde in Dortmund die Gynaikon Tagesklinik eröffnet. Diese Klinik führt Schwangerschaftsabbrüche durch. Der Arbeitskreis Frauengesundheit begrüßt es sehr, dass dadurch die Versorgungslage für einen legalen und sicheren Schwangerschaftsabbruch in Dortmund und in Nordrhein-Westfalen verbessert wird. Die Klinik, ihre Mitarbeiterinnen und Frauen, die sie aufsuchen, wurden seitdem wiederholt von organisierten Gegnern der Abtreibung belästigt und durch Veröffentlichungen herabgewürdigt. Diese Gegner von Schwangerschaftsabbrüchen versuchen durch öffentliche Gebete und Belästigung, die Selbstbestimmung von Frauen und ihre Menschenrechte einzuschränken. Ihnen ist dies möglich, weil es bisher keine Schutzzonen gibt, die vor Gehsteigbelästigung schützen.

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Abtreibungsgegner*innen protestieren vor Dortmunder Praxis – pro familia NRW fordert Schutzzonen um Beratungsstellen und gynäkologische Kliniken

Dutzende Menschen demonstrierten am vergangenen Samstag in Dortmund vor der „Gynaikon Praxisklinik“, in der Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Bereits vor der Eröffnung der Klinik Anfang November war die Praxis unter der Leitung von Gabie Raven von radikalen Abtreibungsgegner*innen unter Druck gesetzt und bedroht worden. 

Eva Waldschütz, stellvertretende Vorsitzende von pro familia NRW, erklärt hierzu: „Für ungewollt Schwangere und andere Hilfesuchende auf dem Weg zu einer Beratung oder einem Eingriff sind diese Proteste eine unzumutbare Belastung. Auch die Mitarbeitenden leiden unter den Belästigungen der fundamentalistischen Abtreibungsgegner*innen. 

Im Internet, durch Flyer und Anrufe werden Gabie Raven und die Vermietergesellschaft R+V bereits seit Wochen mit dem Vorwurf unter Druck gesetzt, eine „Abtreibungsindustrie“ zu betreiben und ein „Babycaust-Center“ einzurichten. Mit diesen Einschüchterungsversuchen soll eine Schließung der Klinik erzwungen werden. Für die Versorgungsstruktur in der Region wäre das fatal, denn seit Jahren sinkt die Zahl der Praxen und Kliniken, in denen Abbrüche vorgenommen werden, auch hier in NRW.“

pro familia NRW setzt sich schon seit langem für die Schaffung von Schutzzonen um Beratungsstellen und gynäkologische Praxen ein. Eva Waldschütz fordert: „Die Landesregierung muss jetzt einen entsprechenden Gesetzesvorschlag liefern, damit sich Szenen wie am Samstag nicht wiederholen. Alle staatlichen Stellen sind in der Pflicht, nun endlich das Recht auf Schutz der Intimsphäre, auf Gleichberechtigung, auf körperliche Unversehrtheit und auf Zugang zu medizinischer Versorgung durchzusetzen. 

In Frankreich sind Mahnwachen und Versammlungen im Umfeld von Beratungsstellen und gynäkologischen Praxen verboten, in Großbritannien wurde im Oktober ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht. Deutschland muss hier unbedingt aktiv werden.“

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Aufmüpfige Frauen: Brief an Dortmunder Oberbürgermeister

Die diesjährigen Preisträgerinnen der „Aufmüpfigen Frauen, Sylvia Groth, Dr. Helga Seyler und Kristina Hänel haben sich in einem Brief an den Dortmunder Oberbürgermeister gewendet.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Westphal,

Als diesjährige Preisträgerinnen der Stiftung „Aufmüpfige Frauen“ wurden wir in Ihrer Anwesenheit von wenigen Wochen in Dortmund für unser Engagement in der Leitlinie für die Verbesserung der Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch geehrt. Zur gleichen Zeit nahm die Ärztin Gabie Raven ihre Tätigkeit in ihrer neu eröffneten Praxis in Dortmund auf, mit dem Ziel, die Versorgung von Frauen mit Schwangerschaftsabbrüchen in Dortmund zu verbessern. Gabie Raven führt dort Schwangerschaftsabbrüche nach der aktuell geltenden gesetzlichen Regelung durch.

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Presseerklärung: Fundamentalistische Abtreibungsgegner spielen mit dem Feuer

In Dortmund hat am 2. November 2022 die Ärztin Gabie Raven eine Tagesklinik zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen eröffnet. Wir begrüßen es sehr, dass dadurch die Versorgungslage für einen legalen und sicheren Schwangerschaftsabbruch in Dortmund und NRW verbessert wird.

Doch bereits im Vorfeld gab es massive Versuche, die Ärztin selbst und den Vermieter der Räumlichkeiten, die R&V- Versicherung, unter Druck zu setzen und zu diffamieren: Der Vermieter sei in die „Abtreibungsindustrie“ eingestiegen; die katholische Kirche und die Caritas, die geschäftliche Beziehungen zur R&V habe, seien mit dem Blut ermordeter unschuldiger Kinder beschmiert; die Ärztin sei eine Berufskillerin und betreibe „Industrielle Kinderschlachtung“.

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Protecting Abortion Access in Europe – A Call to Action

Historisches Motiv. Danke an E.Mayer

Wir haben als Verein Pro Choice Deutschland e.V. diese Erklärung unterschrieben:

Download der deutschsprachigen Übersetzung

Following a decision by the United States Supreme Court taking away the constitutional right to abortion, the Center for Reproductive Rights joined more than 130 leading organizations, working to advance sexual and reproductive health and rights in across 32 European countries, in issuing a Call to Action urging European leaders to support and protect reproductive rights and improve access to abortion care in national laws and policies. The organizations call on decision makers across the continent to remove the remaining barriers to access to abortion that are contained in European laws and policies.

Link

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Es ist soweit: § 219a fällt! Eine Danksagung.

Am Freitag, den 24. Juni 2022, ist es soweit: Der Deutsche Bundestag stimmt über die Abschaffung des § 219a aus dem Strafgesetzbuch ab. Auf der Zuschauer:innentribüne werden einige Ärzte:innen teilnehmen, darunter unsere Vereinsmitglieder Kristina Hänel und Christiane von Rauch, siehe Foto links.

In fünf Jahren ist es gelungen, eine Korrektur im deutschen Strafrecht zu erreichen, die ihresgleichen sucht: Aktivist:innen haben nicht nachgelassen, Druck auf die im Bundestag vertretenden Parteien auszuüben, um das Recht auf Information für ungewollt Schwangere und das Recht von Arzt:innen, über ihr Leistungsspektrum auch öffentlich zu informieren, vorzunehmen.

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Häufige Einschüchterungen und Gewalt durch Anti-Choice-Aktivisten

Dokumentiert: Statement von Stephanie Schlitt, Bundesvorstandsmitglied pro familia (Twitter)

Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, Personen, die eine Abtreibung wünschen und Menschen, die sich für den Schutz des Zugangs zu kostenlosen & sicheren Abtreibungen einsetzen, erleben häufig Einschüchterungen und Gewalt durch Anti-Choice-Aktivisten. Die Parlament. Versammlung fordert dagegen wirksame Gesetze bspw. für „Pufferzonen“, wo Anti-Choice-Proteste & Aktivitäten um Gesundheitseinrichtungen herum nicht erlaubt sind, und ein Verbot von Aktivitäten, die darauf abzielen, den Zugang zu Abtreibungsrechten zu verhindern. Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, Personen, die eine Abtreibung wünschen und Menschen, die sich für den Schutz des Zugangs zu kostenlosen & sicheren Abtreibungen einsetzen, erleben häufig Einschüchterungen und Gewalt durch Anti-Choice-Aktivisten. Das besagt ein Bericht, den die Parlamentarische Versammlung des Europarates gestern verabschiedet hat: 

https://pace.coe.int/pdf/609c26ea9e1d1b70509c3ddde61305b5967e2a154c4e6cdbfdc2bbf09d8df2ac/doc.%2015459.pdf

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Frauenärztin belästigt – wir schweigen nicht!

So ein Schreiben hatte die Frauenärztin Annegret Richter* zuvor noch nie erhalten. Per Fax schickte ihr Klaus Günther Annen einen Fragebogen in ihre Praxis in Norddeutschland, in dem er sie nach den Tötungsmethoden in ihrer Praxis befragte. Um, wie es darin heißt, „unsere Internetveröffentlichungen auf einem möglichst aktuellen Stand zu halten“. „Und benötigen“, so schreibt er weiter, „deshalb von Ihnen einige Angaben.“

Seine Internetveröffentlichungen, das sind die Website abtreiber.com und babycaust.de, die seit Jahren gegen Ärztinnen und Ärzte hetzt, die Abtreibungen vornehmen. Sie sind nach Postleitzahlen samt Adressen gelistet. Darunter werden Parolen postuliert, die vom „Dritten Weltkrieg gegen ungeborene Kinder“ handeln, Bilder gezeigt, die – Vorsicht Trigger – zerstückelte Föten abbilden sollen und Tierschutz gegen „Menschenschutz“ stellen – ein Vergleich, dessen sich auch der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einmal bediente. Seine Website-Kategorien lauten zum Beispiel „Abtreibungslobbyisten“, „Euthanasie“, „Gender“ und „Homosexualität“. Dahinter stehen pseudosachliche Hetzbeiträge, auch gegen das Impfen. Zentral steht der Satz „Wir alle sollten uns schämen, wenn wir die Verbrechen der Nazis anprangern, aber den millionenfachen Völkermord am eigenen Volke dulden oder sogar rechtfertigen.“ Holocaustrelativierung.

Natürlich wurde Annen für seine Veröffentlichungen mehrfach angezeigt. Und verurteilt. Zuletzt aufgrund einer Verleumdungsklage, die Kristina Hänel gegen ihn geführt hatte. Er macht weiter, nun mit einem wie ein behördlich gehaltenes Schreiben verfassten Fragebogen samt Aktenzeichen. „Führen Sie in Ihrer Praxis Kinderabtreibungen durch?“, „Welche Narkose wird angewandt?“, „Welches Honorar verlangen Sie?“, „Bitte faxen Sie uns das ausgefüllte Schreiben zurück. Vielen Dank.“ Das Aktenzeichen lautet „KZ219“. Wortkonstrukte und Anlehnungen, die an Abmahnungen und Unterlassungen gerade mal vorschrammen. Er kennt sich mit der Justiz aus: Jahrelang hat er Ärztinnen und Ärzte nach § 219a StGB angezeigt, weil sie auf ihren Websites über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Das Instrument wird ihm künftig fehlen: Im Juni 2022 wird der Bundestag nach zweiter Lesung den Naziparagraphen endlich und nach einem fünf Jahren andauernden Massenprotest der Bevölkerung auf den Müllhaufen der Geschichte werfen. 

Man möchte das Schreiben zerreißen, vergessen, zur Tagesordnung übergehen, sagt Gynäkologin Richter. Aber das fände sie falsch. Deswegen hat sie uns als Pro Choice Deutschland e.V. die Erlaubnis gegeben, darüber zu informieren. Sie selbst möchte im Hintergrund bleiben. Denn sie ist Ärztin, keine Aktivistin. Sie übt Ihren Beruf aus, ist mit ihrer gesamten medizinischen Kompetenz für Frauen da.

Wir im Pro-Choice-Netzwerk wissen, das es wichtig ist, nicht zu schweigen. Dass Öffentlichkeit hilft. Gegen Angst, gegen Einschüchterungsversuche, gegen international vernetzte Reaktionäre, die die Natur und die Menschlichkeit nach ihren Maßstäben definieren wollen und die sich keinen Deut um das Leben von Kindern oder der Gesundheit von Frauen kümmern, sondern deren Attacken einzig und allein das Ziel haben, Frauen als Gebärmaschinen zu betrachten. Dafür sind ihnen unsägliche Vergleiche recht. Wir schweigen nicht, wir lassen uns nicht einschüchtern.

Kersten Artus, stellvertretende Vorsitzende Pro Choice Deutschland e.V.

* Name geändert

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Kristina Hänel: Unterlassung vor Gericht abgewehrt

Kristina Hänel hat eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Köln erfolgreich abgewehrt. Der Verein Pro Femina hatte von ihr verlangt, folgende Aussagen nicht mehr zu tätigen:

„Der Name bietet es ja an, mit Pro Familia verwechselt zu werden. Pro Femina – Pro Familia, klingt ja doch sehr ähnlich. Ganz oft in ihrer Nervosität sind die Frauen so durcheinander, dass sie dann die erste Seite anklicken, die erscheint und dass ist dann eben manchmal Pro Femina. Und sie erkennen das auch in der Beratung nicht und erfahren es auch nicht. Da sind geschulte, sehr freundliche professionelle Kräfte und bis die Frauen merken, dass sie gar keine Beratungsbescheinigung bekommen, dauert es manchmal eine Woche – 10 Tage und sie müssen aktiv nachfragen. Und sonst erfahren sie es eben nicht. Und dann ist diese Zeit eben schon mal verloren. Und wenn man dann 10 Tage verliert, weil man in eine Beratungsstelle gegangen ist, wo man nicht erkannt hat, dass dort keine Bescheinigung ausgestellt wird, dann muss man ja nochmal eine Beratung finden und nochmal wieder drei Tage Bedenkfrist haben. Das läuft ja alles weg. Das ist eine Katastrophe für die Betroffenen.“ (kursiv maßgeblich)

Die Ärztin hatte diese Aussagen in der Sendung „Frau tv“ am 27. Januar 2022 mit dem Titel „Verwechslungsgefahr: Die richtige Beratungsstelle bei Abtreibungen finden“, gemacht.

Eine Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts sei nicht gegeben, urteilten die Richter:innen, und stelle sich nicht als unwahre Tatsachenbehauptung dar.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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