Gemeinsamer Bericht an den VN- Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

Dieser Bericht wurde von der German Alliance for Choice (GAfC) der Arbeitsgruppe des UN- Ausschusses für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) zur 77. vorbereitenden Sitzung vorgelegt, die vom 2. bis 6. März 2020 im Vorfeld des 9. (und ggf. 10.) Staatenberichts Deutschlands an den CEDAW-Ausschuss in Genf stattfindet. Er untersucht Verstöße gegen die Artikel 2, 10 und 12 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW)

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Referentenentwurf zur Streichung des §219a StGB

Die neue Bundesregierung, die seit Herbst 2021 im Amt ist, will den § 219a aus dem Strafgesetzbuch streichen. Was im Jahr 2017 begann, endet nun mit großen Erfolg! Die Bewegung, die von der Mehrheit der Bevölkerung unterstützt wird, die sich die Streichung des § 219a StGB zum Ziel gesetzt hat, hat sich durchgesetzt!

Wir dokumentieren hier die Unterlagen, die im Vorweg veröffentlicht wurden

Dokument 1

Dokument 2

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Strafprozess gegen K.G. Annen: Presseerklärung Kristina Hänel

Kristina Hänel beim Strafprozess in Weinheim am 15.2.22
Am 15.2. findet vor dem Amtsgericht Weinheim ein Strafverfahren gegen Klaus Günter Annen statt, den Betreiber der Webseite „babycaust“. Ich werde als Zeugin sprechen. Das Gericht hat Strafbefehl gegen Annen erlassen. Es sieht den Tatbestand der Beleidigung meiner Person als erfüllt an, d.h. es erachtet seine Äußerungen als strafwürdig. Die unsägliche Hetze durch die Vergleiche des Schwangerschaftsabbruchs mit den Verbrechen des Holocaust ist bisher nicht berücksichtigt im Strafbefehl. Wir hoffen, dass dieses Thema vor Gericht noch thematisiert wird.

Dieser Vergleich ist ein Schlag ins Gesicht aller Opfer des Holocaust und ist völlig inakzeptabel. Die im Nationalsozialismus begangene systematische Vernichtung lässt sich mit nichts vergleichen. Klaus Günter Annen stellt diesen Vergleich seit Jahren auf seiner Webseite her. Er vergleicht Zahlen der Opfer der Terrorherrschaft mit Zahlen von durchgeführten Schwangerschaftsabbrüchen und sagt, ja, es gebe eine Steigerungsform der grausamen Verbrechen der Nationalsozialisten und meint damit Schwangerschaftsabbrüche. Auf seiner Webseite findet sich das Tor von Auschwitz neben einem gynäkologischen Stuhl auf dem eine Frau liegt. Wenn das nicht eine Verharmlosung des Holocaust darstellt, was dann?

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Europäisches Parlament: Bericht über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte

Dokumentiert (Link am Ende) Europäisches Parlament: Bericht über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die dmait verbundenen Rechte

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die 1948 angenommene Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, insbesondere Artikel 2 und 25,

–   unter Hinweis auf die Artikel 2 Absätze 2, 3 und 12 des 1966 angenommenen Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, wie sie in der Allgemeinen Bemerkung Nr. 14 des Ausschusses der Vereinten Nationen für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ausgelegt werden,

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Pressemitteilung des AKF und anderen: Erneut Anklage gegen Frauenarzt wegen Verstoßes gegen §219a

Der Frauenarzt Detlef Merchel, Nottuln, hat sich am Donnerstag, 20.5.2021, 10:45 Uhr, vor dem Amtsgericht Coesfeld, Münsterland, zu verantworten. Von Abtreibungsgegnern angezeigt wird im bevorstehenden Prozess wieder einmal der Verdacht, gegen den §219a verstoßen zu haben, verhandelt. 

Das Vergehen: Der Frauenarzt informiert auf seiner Webseite sachlich, dass und wie er Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Die unterzeichnenden Organisationen fordern: „Das muss endlich ein Ende haben“. Die §218 und §219a StGB verletzen in unerträglicher Weise die sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen, wie sie die Menschenrechte und die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) international garantieren.

Der Arbeitskreis Frauengesundheit e.V. und die 42 unterzeichnenden Organisationen, Mitglieder des Bundestags und Landesfrauenbeauftragte a.D.solidarisieren sich mit Detlev Merchel. Sie fordern Selbstbestimmung und ein Ende der Kriminalisierung.


Pressemitteilung

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10. Mai, 18-20 Uhr: Podiumsrunde mit Kristina Hänel

Podiumsdiskussion mit Kristina Hänel: Hochschule Landshut und pro familia rücken Thema Schwangerschaftsabbruch in den Fokus einer Podiumsdiskussion

Vor 150 Jahren wurde der Paragraf 218 ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Die jahrhundertelange wechselvolle Geschichte des Umgangs mit Schwangerschaftsabbruch fand damit eine strafrechtliche Verankerung. Am Montag, 10. Mai, laden die Hochschule Landshut und der pro familia Landesverband Bayern zwischen 18 und 20 Uhr zu einer virtuellen Podiumsdiskussion, in der sich Expert*innen mit Rück- und Ausblicken zu dieser Kontroverse auseinandersetzen.

Als Podiumsgäste nehmen Teresa Bücker, Journalistin und Autorin, Kristina Hänel, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Dr. Gisela Notz, Sozialwissenschaftlerin und Historikerin sowie Sabine Simon, stellvertretende Vorsitzende der bayerischen Landesarbeitsgemeinschaft der staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen in freier Trägerschaft, an der Veranstaltung teil. Die Moderation übernehmen Thoralf Fricke vom Landesverband pro familia Bayern und Prof. Dr. Barbara Thiessen, Leiterin des Instituts Sozialer Wandel und Kohäsionsforschung an der Hochschule Landshut.

Zur Pressemitteilung

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„Ich informiere über Schwangerschaftsabbrüche, weil ich es darf“

„Ich informiere über Schwangerschaftsdabbrüche, weil ich es darf“, lautet der zentrale Satz in der Kampagne von Terre des Femmes. Mit ihren Videos* macht die Organisation darauf aufmerksam, wie unverhältnismäßig und schädlich das Informationsverbot ist, das der § 219a StGB Ärzt:innen auferlegt, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Hier gehts zur Kampagnenseite: https://www.streicht219a.jetzt

*Wir stimmen nicht in allen Positionen, die Terre des Femmes insgesamt vertritt, überein, dennoch habe wir vom Soli-Komitee entschieden, diese Kampagne auf usnerr Website zu publizieren. Wir veröffentlichen auch andere Infos etwa von Parteien, Fraktionen oder Landes- und Bundesregierung. In dieser Sache halten wir fest zusammen und wissen: Wir sind eine strake Mehrheit und werden uns nicht zufrieden geben damit, dass ein Unrechtsparagraph in einem deutschen Gesetz steht, der noch auch der Nazizeit herrührt und aus unserer Sicht verfassungsfeinlich ist.

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ARTE: „Abtreibungsparagraf“ 219a: Eine Ärztin kämpft

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel fordert die Abschaffung des sogenannten Abtreibungsparagrafen 219a. Der verbietet es derzeit Ärzt*innen, auf ihrer Website über Methoden und Praktiken des Schwangerschaftsabbruchs zu informieren. Für Hänel ist der Kampf um die Informationsfreiheit und Selbstbestimmung von Schwangeren ein Kampf für die Grundrechte von Frauen. Aufgrund des §219a wurde Kristina Hänel seit 2017 mehrfach verurteilt. Anfang dieses Jahres wurde ihre Revision vom Oberlandesgericht Frankfurt zurückgewiesen. Daraufhin hat Kristina Hänel Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben.

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Ermittlungen gegen Abtreibungsgegner

Mitte Februar erstattete das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) Strafanzeige gegen Klaus Günter Annen wegen des Verdachts der Beleidigung und der Volksverhetzung. Annen ist Betreiber der Webseiten „abtreiber.com“ und „babykaust.de„, auf denen er Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, als „Auftragsmörder“ bezeichnet und Abtreibungen als Steigerungsform des Holocaust bezeichnet. Die Staatsanwaltschaften Mannheim und Kassel nehmen nun die Ermittlungen auf. Über 100 Personen und Organisationen unterstützen die Klage gegen den radikalen Abtreibungsgegner.

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Wieder ein Arzt wegen 219a vor Gericht

©keartus

Erneut muss sich ein Arzt vor Gericht verantworten, weil er auf seiner Website darüber informiert, dass und wie er konkret Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Es handelt sich um Detlef Merchel aus Notulm (Münsterland). Die taz berichtet:

Der nächste Gynäkologe steht vor Gericht: Detlef Merchel aus Nottuln im Münsterland ist wegen Paragraf 219a angezeigt. Dieser verbietet es Ärzt:innen, auf ihren Webseiten darüber zu informieren, wie sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Ende Mai findet das Verfahren gegen Merchel vor dem Amtsgericht Coesfeld statt. „Ich informiere seit mehr als 15 Jahren online über Schwangerschaftsabbrüche“, sagte Merchel der taz. Nach der Reform des Paragrafen im Februar 2019 habe er auf seiner Webseite zudem konkret benannt, dass er auch selbst medikamentöse Abbrüche vornehme.

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