Solidaritätskundgebung am 14.6, 10.30 Uhr
Am 14. Juni um 11.30 Uhr findet am Amtsgericht Tiergarten Berlin, Turmstraße, der Prozess gegen die Ärztinnen Bettina Gaber und Verena Weyer nach § 219a StGB statt. Verena ist mitangeklagt, weil sie eine Gemeinschaftspraxis haben, obwohl sie selbst keine Abbrüche macht.
Das ist das „Delikt“ auf der Website: Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch gehört zu den Leistungen von Frau Dr. Gaber.
Im Prozess, der der erste in Deutschland ist nach der gesetzlichen Neuregelung, wird wohl schon die neue Regelung zum Zuge kommen. Nun ist die Frage: Wertet ein Gericht die Information medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch als strafbar nach §219a, so wie es ja der neue Wortlaut ist. Die reine Information, dass Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, ist ja jetzt erlaubt.
Das Gericht hat drei Möglichkeiten: freizusprechen, zu verurteilen oder dem Verfassungsgericht vorzulegen (Normenkontrollverfahren).
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