Bundesweiter Aufruf zur Demonstration am 19. Dezember in Gießen

Aufruf zur Demonstration – am Mittwoch, den 19.12.2018, 12 Uhr, Berliner Platz, Gießen

Und auch bundesweit!

WEG MIT § 219a – FÜR DAS MENSCHENRECHT AUF SEXUELLE UND REPRODUKTIVE SELBSTBESTIMMUNG UND DAS RECHT AUF INFORMATION VON FRAUEN

Am 12.12.18 hat die Bundesregierung ein Eckpunktepapier zur „Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonflikten“ vorgelegt. Es sieht die Beibehaltung des § 219a vor, mit noch zu verhandelnden Modifikationen. Das ist ein Skandal.

Worum geht es uns? Worum geht es am Mittwoch? Es geht um nichts Geringeres als um die Durchsetzung und den umfassenden Schutz fundamentaler Frauenrechte. Der § 219a ist ein wirksames Instrument zu deren Aushebelung.

Wir fordern die Abschaffung des § 219a. Wir fordern einen ungehinderten Zugang zu einer professionellen Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs überall in Deutschland und für alle Frauen, die sich dafür entscheiden.

„Die Entscheidung ein Kind auszutragen oder nicht ist von zentraler Bedeutung für das Leben einer Frau, für ihr Wohlergehen und ihre Würde. Es ist eine Entscheidung, die sie allein treffen muss. Wenn die Regierung diese Entscheidung kontrolliert, wird sie nicht als mündiger Mensch behandelt, der für seine eigenen Entscheidungen verantwortlich ist.“ (Ruth Bader Ginsburg, Richterin am Obersten Gerichthof der USA).

Frauen sind als mündige Bürgerinnen zu behandeln. Als solche ist ihnen ein ungehinderter Zugang zu umfassender Information zu sichern, die Frauen benötigen, um für sich eine gute Entscheidung treffen zu können. Wenn ich schwanger bin und mich, aus welchen Gründen auch immer, dafür entschieden habe, die Schwangerschaft abzubrechen, brauche ich Informationen darüber, welche unterschiedlichen Optionen eines Abbruchs es gibt, wie dieser durchgeführt wird, auf was ich mich einstellen und was ich beachten muss, wohin ich gehen kann, um ihn durchführen zu lassen, wie hoch die Kosten dafür sind und auch, welche Art von Praxis mich erwartet und ob ich von einer Frau oder einem Mann behandelt werde.

Das Festhalten am § 219a, egal in welcher modifizierten Form auch immer, ist nichts anderes als ein Festhalten an einem juristischen Instrument, das von sogenannten „Lebensschützenden“ genutzt wird, um Frauen den Zugang zu professioneller ärztlicher Versorgung bei einem Schwangerschaftsabbruch zu erschweren oder zu verschließen.
Der § 219a wird von ihnen genutzt, um Ärzt_innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, einzuschüchtern. Letztendliches Ziel ist es immer, egal um welchen Preis, Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern und den Weg dahin zu verstellen. Alles andere ist Augenwischerei.

Es ist ein Skandal, dass das Recht der Frauen in Deutschland auf sexuelle reproduktive Selbstbestimmung und Information gegenwärtig zum Verhandlungsgegenstand in einem parteipolitischen Mächteringen wird.

Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Frauenrechte sind Menschenrechte.
Wir fordern die Abschaffung des § 219a. Jede Beibehaltung, egal mit welcher Modifikation, bedeutet die Beibehaltung eines Instruments gegen das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung von Frauen in Deutschland.

Quelle: Aktivistinnen aus Gießen, Kontaktaufnahme gern über das Kontaktformular auf diesem Blog. Wir leiten Anfragen weiter.

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