Kristina Hänel: Unterlassung vor Gericht abgewehrt

Kristina Hänel hat eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Köln erfolgreich abgewehrt. Der Verein Pro Femina hatte von ihr verlangt, folgende Aussagen nicht mehr zu tätigen:

„Der Name bietet es ja an, mit Pro Familia verwechselt zu werden. Pro Femina – Pro Familia, klingt ja doch sehr ähnlich. Ganz oft in ihrer Nervosität sind die Frauen so durcheinander, dass sie dann die erste Seite anklicken, die erscheint und dass ist dann eben manchmal Pro Femina. Und sie erkennen das auch in der Beratung nicht und erfahren es auch nicht. Da sind geschulte, sehr freundliche professionelle Kräfte und bis die Frauen merken, dass sie gar keine Beratungsbescheinigung bekommen, dauert es manchmal eine Woche – 10 Tage und sie müssen aktiv nachfragen. Und sonst erfahren sie es eben nicht. Und dann ist diese Zeit eben schon mal verloren. Und wenn man dann 10 Tage verliert, weil man in eine Beratungsstelle gegangen ist, wo man nicht erkannt hat, dass dort keine Bescheinigung ausgestellt wird, dann muss man ja nochmal eine Beratung finden und nochmal wieder drei Tage Bedenkfrist haben. Das läuft ja alles weg. Das ist eine Katastrophe für die Betroffenen.“ (kursiv maßgeblich)

Die Ärztin hatte diese Aussagen in der Sendung „Frau tv“ am 27. Januar 2022 mit dem Titel „Verwechslungsgefahr: Die richtige Beratungsstelle bei Abtreibungen finden“, gemacht.

Eine Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts sei nicht gegeben, urteilten die Richter:innen, und stelle sich nicht als unwahre Tatsachenbehauptung dar.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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