Strafprozess gegen K.G. Annen: Presseerklärung Kristina Hänel

Kristina Hänel beim Strafprozess in Weinheim am 15.2.22
Am 15.2. findet vor dem Amtsgericht Weinheim ein Strafverfahren gegen Klaus Günter Annen statt, den Betreiber der Webseite „babycaust“. Ich werde als Zeugin sprechen. Das Gericht hat Strafbefehl gegen Annen erlassen. Es sieht den Tatbestand der Beleidigung meiner Person als erfüllt an, d.h. es erachtet seine Äußerungen als strafwürdig. Die unsägliche Hetze durch die Vergleiche des Schwangerschaftsabbruchs mit den Verbrechen des Holocaust ist bisher nicht berücksichtigt im Strafbefehl. Wir hoffen, dass dieses Thema vor Gericht noch thematisiert wird.

Dieser Vergleich ist ein Schlag ins Gesicht aller Opfer des Holocaust und ist völlig inakzeptabel. Die im Nationalsozialismus begangene systematische Vernichtung lässt sich mit nichts vergleichen. Klaus Günter Annen stellt diesen Vergleich seit Jahren auf seiner Webseite her. Er vergleicht Zahlen der Opfer der Terrorherrschaft mit Zahlen von durchgeführten Schwangerschaftsabbrüchen und sagt, ja, es gebe eine Steigerungsform der grausamen Verbrechen der Nationalsozialisten und meint damit Schwangerschaftsabbrüche. Auf seiner Webseite findet sich das Tor von Auschwitz neben einem gynäkologischen Stuhl auf dem eine Frau liegt. Wenn das nicht eine Verharmlosung des Holocaust darstellt, was dann?

Klaus Günter Annen greift damit gezielt eine Gruppe an, nämlich Ärztinnen und Ärzte, die legale Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Er stellt sie auf seiner Webseite persönlich an denPranger, schüchtert sie ein, verfolgt sie immer wieder mit E-Mails und Strafanzeigen. In meinem Fall schickte er diffamierende E-Mails sogar in den Umkreis von Veranstaltungen und Lesungen, bat darum, mich auszuladen und gab schlechte Google-Bewertungen über meine Arztpraxis ab etc.

Indem Klaus Günter Annen die Verbrechen des Holocaust in einen direkten Vergleich mit Schwangerschaftsabbrüchen stellt, stachelt er zu Hass und Gewalt gegen die betroffenen Ärztinnen und Ärzte auf. Er suggeriert damit, dass ein gewaltsamer Widerstand, der damals moralisch integer und geboten war, womöglich heute gegen uns Ärztinnen und Ärzte auch integer und geboten sein könnte. Letztlich legitimiert er damit scheinbar etwaige gewalttätige Angriffe gegen uns und setzt durch seine aggressiven Emotionalisierungen Hemmschwellen herab.

Ohnehin ist die Zahl derjenigen stetig zurückgegangen, die bereit sind, Frauen beim Schwangerschaftsabbruch medizinisch zu versorgen. Die ständige Bedrohung ist ein Grund für diesen Rückgang. Ich habe Verständnis für alle Kolleginnen und Kollegen, die sich dem nicht aussetzen wollen. Sollte das Gericht diesen Aspekt aufgreifen und ein entsprechendes Urteil fällen, wäredies ein wichtiges Signal für alle betroffenen Ärztinnen und Ärzte.

Prozessbeginn ist um 12:45h beim Amtsgericht Weinheim. Eine Kundgebung wurde von 10-12h auf dem Platz vor dem „Mahnmal für die Opfer von Gewalt, Krieg und Verfolgung“ von mehreren Gruppen angemeldet.

8.2.2022 Kristina Hänel
Weitere Informationen zum juristischen Hintergrund des Verfahrens finden sich auf der Webseite des Instituts für Weltanschauungsrecht, dass die Strafanzeige gestellt hat. Ich habe Strafantrag gegen Klaus Günter Annen gestellt. Hier finden sich auch die über 100 Unterstützerinnen undUnterstützer der Strafanzeige.

https://weltanschauungsrecht.de/strafanzeige-annen-volksverhetzung

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