Bericht zur aktuellen Situation des Zugangs zu legalem Schwangerschaftsabbruch und die damit verbundenen Aspekten in Deutschland. Vorschläge für die Themenliste zum Staatenberichtswesen für und Fragen an die Bundesregierung

Trotz massiver Proteste der bundesweiten Pro-Choice-Bewegung in Deutschland insbesondere in den letzten zwei Jahren gibt es keinerlei Hinweise darauf, dass die Bundesregierung zeitnah mit gezielten, ergebnisorientierten und effektiven Maßnahmen die sich in vielerlei Hinsicht verschärfende Situation des Rechts auf Zugang zu legalem und sicherem Schwangerschaftsabbruch, sowie die sich verschlimmernde Situation der Kriminalisierung von Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, und Stigmatisierung von Frauen* anzugehen. Wir befürchten zudem eine allgemeine Tendenz des Zurückschneidens von Frauen*- und Minderheitenrechten.

Deutschland hat das „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“, (UN-Frauenrechtskonvention, CEDAW) genannt, unterzeichnet und ratifiziert. CEDAW ist 9. August 1985 in Deutschland in Kraft getreten. Seither ist die Bundesregierung in der Pflicht, die Vorgaben des Übereinkommens ohne Verzögerung und effektiv im gesamten Bundesgebiet umzusetzen.

Über ein Monitoring- und Staatenberichtsverfahren muss die Bundesregierung, wie alle Vertragsstaaten, den zuständigen UN-Fachausschüssen in regelmäßigen Abständen Bericht über den Stand der Umsetzung der von Deutschland ratifizierten UN- Menschenrechtsabkommen erstatten. Im Fall der Frauenrechtskonvention ist dies der CEDAW-Ausschuss, zuständig für das Monitoring der Umsetzung von CEDAW in Deutschland und für den entsprechenden Dialog mit der Bundesregierung. Die Berichte der Bundesregierung werden im CEDAW-Ausschuss geprüft und konkretisierende Empfehlungen für umzusetzende Maßnahmen abgeleitet.

In der anstehenden Sitzung des CEDAW-Ausschusses am 2.-6. März 2020 erarbeitet der CEDAW-Ausschuss eine „List of issues Prior to Reporting (LoIPR)“, ein Fragenkatalog, sowie Forderungen nach spezifischen Informationen zur Umsetzung der einzelnen Artikel von CEDAW erarbeitet.

Als Zivilgesellschaft haben wir die Möglichkeit, dem CEDAW-Ausschuss Informationen zur Verfügung zu stellen, die über die des Berichts der Bundesregierung hinausgehen. Zudem können wir auf die „List of Issues Prior to Reporting“ einzuwirken und den internationalen Druck auf die Bundesregierung im oben beschriebenen Bereich zu erhöhen, indem wir dem Ausschuss Fragen vorschlagen, welche dieser zu den vor uns gesetzten Themen an die Bundesregierung richten kann. Wir sehen die dringende Notwendigkeit und gleichzeitig Chance, als Netzwerk zivilgesellschaftlicher Organisationen den CEDAW-Ausschuss anzurufen.

Im Bericht beschreiben und analysieren wir die aktuelle Situation des Zugangs zu legalem Schwangerschaftsabbruch und damit verbundenen Aspekten in Deutschland. Daraus leiten wir Vorschläge für die Themenliste zum Staatenberichtswesen für und Fragen an die Bundesregierung im Rahmen des Dialogs mit dem CEDAW-Ausschuss ab.

Marion Böker, Christiane v. Rauch, Stephanie Schlitt, Heike Spohr, Ines Thonke, und Anke Valeria. 17. Januar 2020

Die weiteren Unterstützer*innen werden hier in Kürze gelistet.

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