Positionierung des Deutschen Hebammenverbands e. V. zum § 219a StGB

Dokumentiert

In Übereinstimmung mit den verbandseigenen Ethischen Grundsätzen setzt sich der Deutsche Hebammenverband entschieden dafür ein, dass schwangere Frauen umfassende und klar verständliche Informationen erhalten, die ihnen informierte Entscheidungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett ermöglichen. Dies gilt auch dann, wenn eine Frau ungewollt schwanger wird und sich gegen das Austragen der Schwangerschaft entscheidet. Diese schwerwiegende Entscheidung kann von der betroffenen Frau nur dann gefällt werden, wenn sie sich umfassend und neutral über die physischen und psychischen Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs informieren kann. Der § 219a StGB steht in seiner geltenden Fassung diesem Recht auf Transparenz und Information entgegen und sollte ersatzlos gestrichen werden. Denn er verbietet Ärztinnen und Ärzten, die rechtskonforme Schwangerschaftsabbrüche durchführen, diese Leistung sowie die dazugehörigen Informationen auf ihren Webseiten oder an anderen Stellen zu veröffentlichen.

Das ganze Dokument zum Download

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse einen Kommentar