Presseerklärung zum Vorschlag der Minister*innen Barley, Seehofer, Giffey und Braun

von Kristina Hänel, Gießen
Nora Szász, Kassel
Natascha Nicklaus, KAssel

Presseerklärung zum sogenannten Kompromissvorschlag der Großen Koalition

Nach monatelangem Warten liegt nun ein Vorschlag zum Informationsverbot für Schwangerschaftsabbrüche vor. Unter der Überschrift Werbung wird im §219a StGB die sachliche Information seitens der durchführenden Ärztinnen und Ärzte verboten. Wir als von Strafverfahren betroffene Ärztinnen sind entsetzt.

Bei genauerem Hinsehen erweist sich der als Kompromiss ausgegebene Vorschlag als Null-Nummer. Der §219a bleibt komplett bestehen incl. seiner Strafandrohung von zwei Jahren Gefängnis. Die restlichen Vorschläge, die die Situation verbessern sollen, sind flankierende Maßnahmen, die bereits jetzt möglich sind.

Weitere Ausführungen sind Willenserklärungen, z.B. sollen Information seitens staatlicher oder staatlich beauftragter Stellen zum Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung gestellt werden. Das war auch bisher möglich, der Staat hat aber seine Aufgabe, für ein flächendeckendes Netz ambulanter und stationärer Einrichtungen zu sorgen, nicht wahrgenommen, sondern die Frauen noch den Seiten der Abtreibungsgegner ausgeliefert, auf denen sie bei der Suche nach Adressen gelandet sind.

Aus diesem Grund haben wir bereits vor einem Jahr angeregt, dass Listen mit Adressen veröffentlicht werden, die den Frauen zugänglich gemacht werden. Diese Listen werden aber niemals vollständig sein, zu viele Ärztinnen und Ärzte haben Angst, an den Pranger gestellt zu werden. Sie können auch nicht die medizinisch ausführlichen Informationen ersetzen, die heutzutage auf ärztlichen Websites Standard sind.

Aber zum Schwangerschaftsabbruch werden auch Ärztinnen und Ärzte in Zukunft nicht informieren dürfen, sie dürfen dann lediglich auf die staatlichen Stellen verweisen. Am Ende des Papieres wird noch vorgeschlagen, eine Studie zu den seelischen Folgen des Schwangerschaftsabbruchs durchzuführen. Die Kommission hätte gut daran getan, sich mit der einschlägigen Fachliteratur zu befassen, u.a. hat die BZGA im Jahr 2017 selbst eine große Studie herausgebracht, die sich u.a. mit den psychischen Folgen befasst hat. Hier ist reine Argumentation der sogenannten Abtreibungsgegner in das Papier geraten, die immer wieder vom Post-Abortion-Syndrom sprechen, einer Krankheitsentität, die es wissenschaftlich erwiesen nicht gibt.

Wir sind empört, dass aus politischem Machtkalkül und aus Angst vor Rechts Frauenrechte so verraten und wir Ärztinnen weiterhin kriminalisiert werden. Informationsrechte sind Menschheitsrechte. Das gilt auch für Frauen.

Nora Szász, Natascha Nicklaus, Kristina Hänel

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8 Antworten zu Presseerklärung zum Vorschlag der Minister*innen Barley, Seehofer, Giffey und Braun

  1. semilocon schreibt:

    Hat dies auf Semilocon rebloggt.

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  2. „Informationsrechte sind Menschheitsrechte. Das gilt auch für Frauen.“
    Wer sowas formuliert, und auch noch in diesem Beitrag am Ende, die/der hat den ERNST der Situation noch nicht verstanden!
    *** Tatsächlich: Das gilt _besonders_ für Frauen und Mädchen! ***

    Wir hatten in unserer Grundschulklasse eine „Aufklärungsfibel“ in Anwendung – nach erheblichem Widerstand durch einige Eltern, Termin zum Elternabend, „familiär“ genehmigt. |:-))
    Zu unserer Einschulung im Jahr 1961 gab es noch Hebammen, die hochgeachtet ihre wichtige Dienstleistung für unsere Gesellschaft erfüllen konnten – sie konnten es noch, da sie es durften!

    Wer nach wie vor nicht erkannt hat, dass Männer die Achtung der weiblichen unserer Spezies auf Augenhöhe zu verhindern suchen, die/der sollte nochmals die Schulbank in Bezug auf MENSCHENRECHTE einnehmen! [1]

    [1] Weimarer Verfassung 11. Aug. 1919 Zweiter Hauptteil _ Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen _ Erster Abschnitt: Die Einzelperson
    „Art. 109. Alle Deutschen sind vor dem Gesetze gleich.
    Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. …“
    Zweiter Abschnitt: Das Gemeinschaftsleben
    „Art. 119. Die Ehe steht als Grundlage des Familienlebens und der Erhaltung und Vermehrung der Nation unter dem besonderen Schutz der Verfassung. Sie beruht auf der Gleichberechtigung der beiden Geschlechter. …“
    *** Grundgesetz Art. 123 [Fortgelten des alten Rechts] – Art. 126 [Streit über das Fortgelten des alten Rechts] ***

    Im Grundgesetz der Artikel 25 [Allgemeines Völkerrecht als Bestandteil des Bundesrechts]
    „Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“ ENDE Auszug
    *** Die AEMR 30 Artikel mit 11 Artikeln zur Gleichberechtigung – seit Dez. 1948 ***
    Wer hat uns verraten? … https://www.trueten.de/archives/9282-Wer-hat-uns-verraten-Das-Tarifeinheitsgesetz-soll-schon-im-Mai-kommen.html#c8582 Wir uns selbst!
    Im Kommentar am 22.04.2015 11:53 Grundlagen zur GLEICHBERECHTIGUNG

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    • Heute Morgen um 06:57 Uhr auf SWR4 der „Morgengedanke“ Von Ute Haizmann, Weinheim, Evangelische Kirche _ Zivilcourage
      Muss man eigentlich alles hinnehmen? Nein, fanden Pua und Schifra. Das waren zwei bemerkenswerte Frauen, von denen die Bibel erzählt. Sie waren Arbeitskolleginnen. Hebammen. Ein besonderer Beruf. Besonders schön, hätten die beiden wohl gesagt. Frauen unterstützen, ihnen Mut zusprechen, Kindern auf die Welt helfen, das Wunder des Lebens bestaunen. Alles prima. Bis zu dem Tag, an dem ein Pharao, Herrscher von Ägypten, eine grausame Idee hatte. Die Israeliten lebten als Minderheit in seinem Land. Er wollte verhindern, dass sich dieses Volk weiter ausbreitet. Also hat er den Hebammen befohlen, die Babys dieses Volkes, die Jungs, während der Geburt zu töten.

      Ein Jahr nach seinem Amtsantritt stand Stuttgarts Oberbürgermeister Fritz Kuhn beim vhs-Bürgerforum Rede und Antwort.
      Auch viele Säuglinge und Kleinkinder sind dabei
      Mit ihren Müttern und Vätern unterstützten sie die Forderung der Hebammen nach einem Stuttgarter Weg bei der Hebammenversorgung. Denn laut den Geburtshelferinnen fehlen nicht nur im Geburtshaus Mitte Hebammen, um das Haus noch offen halten zu können und werdenden Müttern bei der Geburt eine Alternative zur Entbindung in der Klinik zu bieten. Auch fehlten, so die Landesverbandsvorsitzende Jutta Eichenauer, mindestens 25 bis 30 Hebammen in der Stadt für die Vor- und Nachsorge.
      *** Selbst anwesend und auch zu diesem Thema meine Wortmeldung ***

      Und Fritz Kuhn? Der besitzt nicht einmal ansatzweise Kenntnisse und Fähigkeiten, die es _ihm_ ermöglichen könnten, sein Denken und Handeln nach den Völkerrechten ausrichtend zu leben!!!

      Zu unserer Klasse dies E-Mail in SWR4 Studio am 14.09.2016 https://c.web.de/@337901998990951104/vaVx2TOwRCyMho2f36jkEA/359792144539456690

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  3. Ulrike Niemann- Mathiesen schreibt:

    Hat jemand einmal daran gedacht, das ganze anders zu formulieren?
    Jedes Kind sollte doch das Recht haben, als gewünschtes Kind auf die Welt zu kommen!!!
    Als Zahnärztin habe ich so viele Menschen kennengelernt, die unerwünschte KindeUlr waren… und glauben Sie mir:
    die waren wirklich traumatisiert und für ihr Leben belastet!
    Und dann die vielen Frauen, die zwar einmal angetrieben hatten, später aber mit dem richtigen Partner eine glückliche Familie gegründet haben… mit gewünschten Kindern!!

    Kämpft weiter, bitte, für die vielen unglücklichen Kinder!
    Danke mfG Ulrike Niemann-Mathiesen

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    • carn schreibt:

      „Jedes Kind sollte doch das Recht haben, als gewünschtes Kind auf die Welt zu kommen!!!“

      Da jedes Kind auch das Recht auf Leben hat, darf die Beendigung des Lebens des Kindes vor Geburt nicht gezieltes Mittel zur Durchsetzung dieses Rechtes sein; das ergibt sich aus der Auslegung des Grundgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht.

      „Kämpft weiter, bitte, für die vielen unglücklichen Kinder!“

      Man kämpft für jemanden, indem man dessen Existenz beendet?
      Interessanter Ansatz.

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  4. Mittelwert schreibt:

    Es ist keinem Arzt (und auch niemand anderem) verboten, irgendwelche „medizinisch ausführlichen Informationen“ über Abtreibung öffentlich zu machen. Von §219a erfasst wird einzig allein Werbung im umfassenden Sinn, d.h., Ärzte dürfen nicht kundtun, dass sie Abtreibungen als eine (kostenpflichtige!) Dienstleistung anbieten.

    (Zu diesem allgemeinen Werbungsbegriff denke man beispielsweise an die Werbungskosten in der Steuererklärung: Werbung umfasst also alles, was man tut, um ein Einkommen erzielen oder dieses erhöhen zu können.)

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